In der gestrigen Gemeindevertretersitzung wurde erneut über die zu verabschiedende Gebührensatzung der Nauheimer Kindertagesstätten beraten. Zur Abstimmung stand ein Satzungsentwurf des Gemeindevorstandes, in dem der Landeszuschuss zur Entlastung der Eltern eingearbeitet wurde, der von den geltenden Gebührensätzen abgezogen wird. Nach diesem Entwurf war lediglich der Halbtagesplatz für Eltern gebührenfrei. Für den 2/3-Platz fielen 9,31 € an und für den Ganztagesplatz 57,71 €.

In der letzten Sitzungsrunde im Juli hatte die SPD-Fraktion bereits mit einem entsprechendem Antrag versucht, alle Ü3-Plätze, einschließlich der Ganztagsplätze für Eltern kostenfrei anzubieten. Wir hatten errechnet, dass der Landeszuschuss in Höhe von 135,60 € pro Kind als Gegenfinanzierung ausreichend ist. Leider wurde unser Vorstoß von keiner anderen Fraktion mitgetragen. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Städte Frankfurt und Rüsselsheim Entsprechendes auf den Weg gebracht und mittlerweile auch umgesetzt haben. Wir forderten weiterhin gebührenfreie Bildung von Anfang an und somit kündigten wir zunächst unsere Enthaltung zu dem erneuten Satzungsentwurf an.

Schlussendlich konnte aber ein Kompromiss in Reihen von SPD und Grüne gefunden werden, indem der Landeszuschuss 1:1 auf die bestehenden Gebühren der Nauheimer Kindertagesstätten aufzurechnen sei. Somit sind die Halbtages- und 2/3-Plätze jetzt für Eltern gebührenfrei, für den Ganztagesplatz fallen lediglich noch 37,40 € an. Diesem Änderungsantrag trugen wir gemeinsam mit der Fraktion der Grünen und konnten somit eine Mehrheit gegen die Stimmen aus CDU, FLN und FDP erreichen. SPD und Grüne haben erreicht, dass Nauheimer Eltern jetzt spürbar entlastet werden.

Die fast zweistündige Debatte zu diesem Thema warf interessante Argumente hervor. So wurde immer wieder betont, dass die Gemeinde Nauheim ja schon sehr viel Geld u.a. für die KiTa-Erweiterung in die Hand nehmen wird, sodass man aufpassen müsse, dass die Gelder des Landeszuschusses gerecht unter allen Nauheimer Bürgerinnen und Bürger verteilt würden, indem sie auch in den Haushalt der Gemeinde Nauheim fließen. Schließlich ist Nauheim auch mit 960 Punkten in der Grundsteuer B einer der Spitzenreiter und die Gemeinde würde nichts dafür tun, dass in Zukunft wieder Punkte abgebaut würden.

Der Landeszuschuss ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass er nur für die Entlastung der Eltern im Bereich Kindertagesstättengebühren verwendet werden darf und eben nicht um andere Haushaltslöcher der Gemeinde Nauheim zu stopfen oder auf lange Sicht ein paar Punkte abzubauen.

Seit 19 Jahren, solange es eine CDU-geführte Landesregierung gibt, werden hessische Kommunen chronisch unterfinanziert. Gelder, die den Kommunen zustehen, werden bonbonweise an die Kommunen abgegeben, so zum Beispiel auch in diesem Fall mit den Kindergartengebühren und auch mit der Hessenkasse.

Als SPD-Fraktion hätten wir uns gewünscht, dass in der letzten Sitzungsrunde beschlossen worden wäre, dass alle Ü3-Kindergartenplätze für Eltern künftig gebührenfrei sind. Leider fand dieser Vorschlag keine Mehrheit obwohl er gegenfinanziert gewesen wäre, auch wenn etwas anderes aus anderen Fraktionen behauptet wird. Mit der jetzigen Entscheidung der Gemeindevertretung sind wir aber nun unserem Ziel einen deutlichen Schritt näher gekommen.