Im September 2015 hat die Gemeindevertretung auf Basis eines SPD Antrages die Entwicklung eines Personalmanagement- bzw. Personalentwicklungskonzeptes mehrheitlich beschlossen. Hintergund war der Kommunalbericht 2015 des Hessischen Rechnungshofes gewesen, der der Gemeinde im Personalmanagement mehr als schlechte Noten bescherte.

Mit dem Antrag sollte eine Grundlagen geschaffen werden, die die qualittative und quantitative Personalentwicklung der Gemeinde und somit auch deren Leistungs- und Zukunftsfähig voran bringt.

Sie sollten aber auch für die Gemeindevertretung in Bezug auf die haushaltärischen und personellen Entwicklungen der Gemeinde eine Entscheidungsgrundlage schaffen. Die SPD Fraktion hat seither in regelmäßigen Abstand einen Bericht zur Umsetzung des Gemeindeverterterbeschlusses eingefordert und wurde immer wieder vertröstet. Nach nunmehr über 2 Jahren legte der Bürgermeister einen ersten Sachstandsbericht vor.

Dieser fiel mehr als enttäuschend aus. Im Folgenden lesen Sie die Stellungnahme der SPD Fraktion zum vorgelegten Sachstandsbricht:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstandes,

zunächst einmal Dank für die Vorlage eines ersten Sachstandsberichtes zur Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes.

Im September 2015 hat die SPD Fraktion den Antrag zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzeptes in die Gemeindevertretung eingebracht, welcher einen mehrheitlichen Beschluss fand.

Zunächst möchten wir festhalten, dass seit Beschlussfassung und dem nun ersten Bericht über 2 Jahre (!) vergangen sind und dieser erste Bericht nur auf stetiges wiederholtes Nachfragen in den Gremien nun erfolgt ist. Die Vorlage eines Berichts wurde mehrfach versprochen und wiederholt verschoben.

Hier ist festzustellen, dass der von Ihnen vorgelegte Bericht nicht ansatzweise der Umsetzung des Gemeindevertreterbeschlusses entspricht und wir diesen somit als nicht erfüllt ansehen müssen.

Ein Ziel des Antrages (neben anderen) war es, für die haushaltsrelevanten Entscheidungen der Gemeindevertretung in Bezug auf die Finanzierung von Personalstellen eine Zielvision zu erhalten, welchen qualitativen und quantitativen Personalbedarf die Gemeinde Nauheim für die Zukunft vorhalten muss.

Im Weiteren ging es uns als Antragssteller dabei, dass die bestehenden, wie zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung fachlich, persönlich und sozial abgesichert vorbereitet und im Prozess mitgenommen werden.

Grundlage für den damaligen Antrag war der, am 12. November 2015 vorgelegte Kommunalbericht des Hessischen Rechnungshofes, in dem die Gemeinde Nauheim mehr als schlecht (auch im Vergleich mit anderen Kommunen) abgeschnitten hat. Hierauf werden wir noch im Folgenden Bezug nehmen.

Der von Ihnen vorgelegte Sachstandsbericht weist nach nun mehr als 2 Jahren Bearbeitungszeitraum zunächst lediglich eine theoretische Abhandlung über die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes aus. Im zweiten Teil enthält er weitestgehend nur Absichtserklärungen für die Erarbeitung eines Konzeptes für den Zeitraum bis Ende 2018. Erfolgte Umsetzungsmaßnahmen sind bisher nicht erfolgt.

Wesentliche Fragen/Gesichtspunkte aus dem damaligen Antrag sind bis heute nicht beantwortet. Wir nehmen an dieser Stelle noch einmal Bezug auf die damals, für die im Antrag zur eines Personalmanagement- und -entwicklungskonzeptes geforderten Gesichtspunkte.

Gesichtspunkt: Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Aufgaben, inkl. einer zuverlässigen Leistungserfüllung auch in Ausfallsituationen (z.B. Personalausfall):

Hier hätten wir eine Bestandsaufnahme der qualitativen und quantitativen personellen Ressourcen im Abgleich mit einem zukunftsorientierten, aufgabenorientierten Personalbedarf erwartet.

Im Kommunalbericht 2015 wurde der Gemeinde Nauheim attestiert, dass das Kriterium „Detaillierter Stellenplan“ nicht erfüllt wurde (Vgl. Ansicht 203, S. 314). Ebenso wurde das Kriterium „Personalcontrolling“ mit den Unterpunkten „Ziele Personalwesen“ und „Personalwirtschaftliche Kennzahlen“ als nicht erfüllt bewertet (Vgl. Ansicht 210 S. 323).

Ein adäquater Stellenplan, der den Leistungsumfang der Abteilungen bzw. Bereichen nachvollziehen lässt, liegt bis heute nicht vor. Grundlage für diese Stellenberechnung wären aufgabenbezogen Stellenbeschreibungen, die eine Personalbedarfsberechnung quantitativ und qualitativ zulassen. Diese liegen nicht vor.

Gesichtspunkt: Entwicklung von Personalmaßnahmen zur notwendigen Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für anstehende organisatorische Veränderungen:

Hier hätten wir, abgeleitet vom vorherigen Gesichtspunkt, eine Aufstellung von konkreten Maßnahmen zum Personalentwicklungsbedarf erwartet.

Im Kommunalbericht 2015 gehört die Gemeinde Nauheim mit einem Anteil der Fortbildungsausgaben von 0,6% (Orientierungswert 1,0%) der Gesamtausgaben zu den schlechtesten Gemeinden.

Unabhängig von den Ausgaben für Fortbildungsmaßnahme lässt der vorgelebte Sachstandsbericht nicht erkennen, dass sich seitens der Gemeindeverwaltung Gedanken darüber gemacht wurde, welcher Qualifizierungsbedarf notwendig ist, um die Verwaltung effizient und zukunftsorientiert zu entwickeln.

Gesichtspunkt: Entwicklung von Mitarbeiterperspektiven und Anreize zum Mitgestalten organisatorischer Veränderungen:

Hier hätten wir einen Katalog von Anreizen für Mitarbeiter erwartet, sich an einem notwendigen Veränderungsprozess zu beteiligen.

Welche Maßnahmen wurden entwickelt, um Mitarbeiter an einem zukunftsorientierten Prozess zu beteiligen? Welche Anreize (inhaltlich, strukturell und materiell) wurden gesetzt, um die Motivation und Innovationsfähigkeit der Mitarbeiter vor Ort zu nutzen? Der Sachstandsbericht gibt hierzu keine Auskunft.

Gesichtspunkt: Entwicklung von Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit und Höchstmögliche Arbeitsplatzsicherheit und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen:

Hier hätten wir ebenfalls einen Katalog an Maßnahmen erwartet, der eine Identifikation der Mitarbeiter in der Verwaltung fördert.

Auch hier bescheinigt der Kommunalbericht 2015 der Gemeinde Nauheim, dass keine Personalentwicklungselemente vorhanden sind. So gelten Instrumente wie „Führungskräfteentwicklung“, „LoB – Beurteilung und Zielvereinbarung“, „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ und „Stellenbewertungen“ als nicht erfüllt.

Gerade die aktuelle Debatte um die Zusammenlegung der Bauhöfe der Gemeinde Trebur und Nauheim hat gezeigt, wie zwingend notwendig es ist eine solche zukunftsorientierte Personalpolitik sicherzustellen. Entgegen der Aussagen des Bürgermeisters, dass die Mitarbeiter bei diesem Projekt mitgenommen wurden, lies sich in der Presse, initiier durch anonyme Berichte von Mitarbeitern nachlesen, dass ihre Bedürfnisse und Ängste keine Berücksichtigung fanden.

Gerade in solchen elementaren Veränderungsprozessen sind solche geforderten Personalmanagement- und -entwicklungsinstrumente von grundlegender Bedeutung.

Uns ist bewusst, dass eine Verwaltung nur bedingt mit Unternehmen in der freien Wirtschaft vergleichbar ist. Jedoch stellt sich die Frage, welches Interesse seitens der Verwaltungsspitze mit ihren Führungskräften tatsächlich besteht, wenn nach einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren einen Zwischenbericht vorgelegt wird, der außer theoretischen Grundlagen und Absichtserklärungen keine nachweisbaren Ergebnisse enthält.

Die Leistungsfähigkeit und Qualität einer Verwaltung ist in erster Linie abhängig von ihren qualitativen und quantitativen Personalressourcen. Hierbei spielen Mitarbeiteridentifikation und -zufriedenheit, gerade in einer kleinen Verwaltung eine ausschlaggebende Rolle.

Gerade in Zeiten von begrenzten Ressourcen und angedachten Veränderungen sind die geforderten Instrumente zwingend.

Auch um als Gemeindevertreter die notwendigen Grundlagen zu schaffen, die sich in Grundlegend durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Verwaltung ausgestaltet, ist es notwendig Klarheit über den Personalbedarf, die Personalentwicklung und die angedachten Strukturen zu haben. Nur so können die Gemeindevertreter sachliche und zukunftsorientierte Entscheidungen treffen.

  • Wir fordern daher den Bürgermeister und den Gemeindevorstand auf den Gemeindevertreterbeschluss aus dem Jahre 2015 umzusetzen.
  • Wir fordern den Bürgermeister auf, in der nächsten Gemeindevertretersitzung hierzu Stellung zu nehmen und zu erklären, bis wann die Verwaltung ein entsprechendes verbindliches und aussagekräftiges Konzept vorlegen wird.
  • Wir fordern die in diesem Zusammenhang offenen Fragen schnellstmöglich und aussagekräftig zu beantworten.
  • Wir fordern zudem, dass der bestehende Gemeindevertreterbeschluss mit einer entsprechenden Priorisierung bearbeitet wird.
  • Auf Grund der bisher nachlässigen Berichtserstattung zur Umsetzung fordern wir den Bürgermeister und den Gemeindevorstand auf, im Rahmen jeder 2. Gemeindevertretersitzung verbindlich einen aktuellen und aussagekräftigen Bericht vorzulegen.

Auf Grund der Tatsache, dass es sich um einen bestehenden Gemeindevertreterbeschluss handelt, dessen Umsetzung nach 2 Jahren nicht über eine Absichtserklärung hinaus geht, sehen wir eine erneute Antragsstellung zur Umsetzung für nicht erforderlich, sondern verweisen insoweit ausdrücklich auf die Verbindlichkeit von Gemeindevertreterbeschlüssen.